AGB’s

„Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit sind alle Bezeichnungen nur in der männlichen Form angegeben. Selbstverständlich sind aber beide Geschlechter gleichermaßen angesprochen.“

1. Geltung und Begriffsdefinitionen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten in der jeweils gültigen rechtlichen Fassung für alle Leistungen, die HR Professionals – Inhaber: Mag. (FH) Daniel Edeslbacher, MA (fortlaufend als „HRP“ bezeichnet) im Rahmen von Jobangeboten im Kontakt mit potenziellen und qualifizierten Kandidaten erbringt.

Durch die Übermittlung der persönlichen Bewerbungsunterlagen erklärt sich der Kandidat mit diesen AGB einverstanden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam.

Die HRP kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern oder ergänzen. Änderungen und Ergänzungen werden auf der Webseite www.hr-professionals.at veröffentlicht.

Die HRP wird ausschließlich im Auftrag ihrer Auftraggeber tätig, niemals im Auftrag von Kandidaten. Die HRP weist daher darauf hin, dass im Rahmen der Bearbeitung von Jobangeboten zwischen HRP und Kandidaten kein Vertrag und keine Vereinbarungen zustande kommen.

2. Begriffsdefinitionen

Potenzielle und qualifizierte Kandidaten werden nachfolgend als „Kandidat“ bezeichnet – und bezieht sich in diesen AGB auf jede natürliche Person, die von HRP im Rahmen von Jobangeboten der Auftraggeber angesprochen wird, die von HRP aktiv für künftige Besetzungen angesprochen wird oder die von sich aus mit HRP Kontakt aufnimmt, um für künftige Jobangebote berücksichtigt zu werden.

„Auftraggeber“ im Sinne dieser AGB sind Unternehmen, die Kandidaten zur Besetzung offener Positionen suchen und HRP mit der Suche und Auswahl solcher Personen beauftragt haben.

„Jobangebote“ sind Aufträge von Auftraggebern für offene Positionen geeignete Kandidaten zu finden.

Diese AGB stellen weder einen Vertrag noch eine Vereinbarung zwischen HRP und Kandidaten dar, die uns persönliche Informationen und Daten übermitteln.

3. Speicherung und Verarbeitung von Informationen und Daten

Wir speichern personenbezogene Daten in der jeweils geltenden Datenschutzbestimmung in der aktuellen Fassung in unserer Datenbank. Diese Datenbank wird von unseren Mitarbeitern und Vertragspartnern – weisungsgebunden durch unsere Vertragsvereinbarungen – für Suche und Auswahl von Kandidaten und für damit verbundene Dienstleistungen für Auftraggeber und Kandidaten genutzt. Von Zeit zu Zeit informiert HRP Kandidaten per EMail über zusätzliche Leistungsangebote, die mit ihrer Karriereentwicklung eng verbunden sind. Kandidaten können weitere solche Informationen in jeder übermittelten EMail abbestellen.

Zur Speicherung persönlichen Daten bedient sich HRP ausschließlich solcher Dienstleister, die Datenspeicherung auf Servern innerhalb Österreichs gewährleisten. Ihre Daten werden gespeichert wie es rechtlich zulässig ist.

HRP erhebt, verarbeitet und speichert keine sensiblen Informationen über ethnische Herkunft, sexuelle oder politische Orientierungen, religiöse oder philosophische Ansichten oder Zugehörigkeit zu politischen Vereinigungen wie z.B. Gewerkschaften.

4. Weitergabe von Daten

Persönliche Daten von Kandidaten (inklusive persönlicher Unterlagen wie z.B. Lebenslauf, Ausbildungsnachweise, Dienstzeugnisse, Urkunden, Empfehlungsschreiben etc.) werden von HRP grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Davon ausgenommen ist die erforderliche Weitergabe persönlicher Daten im Rahmen aktueller Jobangebote an Auftraggeber und an mit der Durchführung von Eignungstests betraute Vertragspartner – ausschließlich mit ihrer Einwilligung. Nach mündlicher oder schriftlicher Einwilligung für die Datenfreigabe, werden die Auftraggeber von der Vertraulichkeit der Unterlagen in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, ihrerseits für den entsprechenden Datenschutz zu sorgen und müssen eine Verarbeitungsvereinbarung mit HRP unterschreiben. Die Zustimmung des Kandidaten wird nur für das jeweils aktuelle Jobangebot angenommen.

5. Empfang persönlicher Daten

HRP akzeptiert die Übermittlung persönlicher Daten von Kandidaten ausschließlich über Uploads auf der Webseite www.hr-professionals.at und per Email. HRP nimmt keine postalischen Bewerbungen entgegen.

6. Auskunft über gespeicherte persönliche Daten, Löschung von Daten

Auf Basis der jeweils zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen können Kandidaten Auskunft darüber begehren, welche persönlichen Daten wir über sie elektronisch gespeichert haben. Sie können außerdem begehren, dass ihre persönlichen Daten jederzeit aus der Datenbank gelöscht werden.

7. Sicherheit von Daten

Alle Mail-Daten werden auf Servern  von „world4you.com“ sowie alle übrigen Daten auf einer NAS (Synology) sicher abgelegt. Soweit HRP dies zumutbar möglich ist und dazu gesetzlich verpflichtet ist, verpflichtet HRP ihre Mitarbeiter und Dienstleister, mit denen HRP bei der Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten von Kandidaten zusammenarbeitet, die entsprechenden organisatorischen und technischen Maßnahmen zu setzen, um persönliche Daten vor Verlust, versehentlicher oder unautorisierter Löschung, Änderung, missbräuchlicher Verwendung, Veröffentlichung und sonstiger illegaler Verarbeitung und Verbreitung zu schützen.

8. Verschwiegenheit

HRP ist zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. An Kandidaten werden nur solche internen Informationen unserer Auftraggeber weitergegeben, zu deren Weitergabe HRP von den Auftraggebern ermächtigt ist. Insbesondere benennt HRP seine Auftraggeber gegenüber Kandidaten ausschließlich unter jenen Bedingungen und zu jenen Zeitpunkten, die der Auftraggeber bestimmt.

HRP verpflichtet sich gegenüber Kandidaten zur Vertraulichkeit. HRP holt Referenzen über Kandidaten bei den von ihnen bekannt gegebenen Referenzgebern erst ein, wenn sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Über Bewerbungen von Kandidaten wird außerhalb des Unternehmens mit niemandem kommuniziert. Wenn ein Kandidat die Einwilligung zur Übermittlung seiner Bewerbungsunterlagen an einen Auftraggeber gegeben haben, weist HRP diesen ausdrücklich darauf hin, dass er und alle mit seiner Bewerbung befassten Mitarbeiter diese strikt vertraulich zu halten haben.

HRP Mitarbeiter und sonstige Dritte, die bei einer Tätigkeit mitwirken, sind während der Bearbeitung und nach Abschluss von Jobangeboten per Weisung zur Verschwiegenheit und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Die Vorschriften der Datenschutzgesetze werden von HRP strikt eingehalten. HRP trägt dafür Sorge, dass Unbefugte vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen und vertrauliche Beratungsergebnisse des Auftraggebers erhalten.

9. Gleichbehandlung

HRP beachtet die Bestimmungen des GlBG (Österreich) bzw. des AGG (Deutschland) strikt. An Auftraggeber übermittelte Kandidatenprofile enthalten mit Ausnahme von Geschlecht und Geburtsdatum keine Informationen, die Grundlage für Diskriminierung gemäß GlBG bzw. AGG darstellen könnten. HRP weist seine Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass auch Geschlecht und Alter nicht zu Diskriminierung führen dürfen.

10. Korrektheit übermittelter Informationen und Daten

HRP gibt Kandidaten gegenüber ausschließlich korrekte Informationen und Daten der Auftraggeber nach bestem Wissen weiter. Dabei ist HRP nicht verpflichtet, die Korrektheit der von unseren Auftraggebern bereitgestellten Informationen und Daten weitergehend zu prüfen.

Kandidaten, die sich um die Aufnahme in ein Bewerbungsverfahren bemühen, verpflichten sich zur wahrheitsgemäßen Information über ihren beruflichen Hintergrund. Die Echtheit übermittelter Dokumente und die Richtigkeit der gemachten Angaben wird seitens des Kandidaten ausdrücklich bestätigt. Der Kandidat stimmt zu, dass seine Angaben von HRP überprüft werden können.

11. Entgelt für unsere Leistungen

Da HRP im Rahmen von Jobangeboten ausschließlich aufgrund des Vertragsverhältnisses für seine Auftraggeber tätig wird, sind die im Rahmen von Jobangeboten erbrachten Leistungen für Kandidaten und qualifizierte Kandidaten immer kostenlos.
Sofern für Kandidaten über Jobangebote hinausgehende Leistungen erbracht werden (z.B. Coaching, Karriereberatung, Training etc.), werden diese in Rechnung gestellt. HRP weist in jedem Fall ausdrücklich im Vorhinein darauf hin, falls für vom Kandidaten in Anspruch genommene Leistungen Entgeltpflicht besteht und gibt die Entgelte bekannt. Für solche Leistungen ist der Abschluss von Verträgen oder Vereinbarungen erforderlich.

12. Umgangsform und Ethik

Im Kontakt mit Kandidaten legt HRP auf gute Umgangsformen, Höflichkeit und professionelles Verhalten Wert. HRP verpflichtet sich selbst dazu und erwartet dies auch von Kandidaten. HRP behält sich vor, den Kontakt mit Kandidaten abzubrechen, die das gebotene Maß an Umgangsformen und Professionalität
vermissen lassen.

Unter Professionalität von Kandidaten versteht HRP unter anderem:

  • die angemessene Mitwirkung an der Informationseinholung und Profilerstellung;
  • ein angemessenes Maß an Flexibilität, vor allem hinsichtlich zeitlicher
    Verfügbarkeit für Interviews;
  • offene und rechtzeitige Kommunikation darüber, wenn Kandidaten parallel in
    andere Bewerbungsverfahren involviert sind;
  • frühzeitige und offene Information durch Kandidaten, die am Jobangebot kein
    Interesse haben.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen. Das sachlich zuständige Gericht ist Graz, Österreich. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht.